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Arbeitsrecht

Seit über 32 Jahren Kompetenz im Arbeits­recht! Unser Team mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht an der Spitze berät und vertritt Mandanten bei Auflö­sungs­verhandlun­gen, in Kündi­gungs­schutz- und anderen Bestands­schutzver­fahren, bei Erhalt oder Ausspruch einer Abmahnung, bei Abschluss eines befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrages, in Fragen des Sonderkündigungsschutzes (Mutterschutz, Schwerbehinderung, etc.), in Fragen der Urlaubsgewährung, bei wirtschaftlich notwendigem Personalabbau Selbstverständlich werden auch Lohn-/Gehaltsrückstände eingeklagt.

Darüber hinaus sind wir im Betriebs­ver­fas­sungs­recht, Tarifrecht, Arbeits­schutz­recht und angrenzenden Sozialversiche­rungs­recht tätig. Wir erstellen und prüfen Arbeits­verträge und Dienst­verträge und unterstützen Sie bei allen Fragen, die während eines Arbeits­verhältnisses und im Zusammenhang mit seiner Beendigung auftreten.
Auch im Arbeitsrecht gilt: vorsorgende Beratung hilft Geld sparen.


Warum sollte man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen?

Der Fachanwalt ist ein geprüfter Fachmann für ein bestimmtes Rechtsgebiet.
Er ist ein Anwalt, dem die Bezeichnung FA wegen des Nachweises

  • besonderer theoretischer Kenntnisse,
  • besonderer praktischer Erfahrungen und
  • seiner regelmäßigen Fortbildung im bestimmten Rechtsgebiet erteilt wurde.

Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen  Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.


Schwerpunkte im Arbeitsrecht

  • Kündigungen
  • Kündigungsschutzklagen
  • Abmahnungen
  • Abfindungen/Lohnansprüche
  • Aufhebungsverträge
  • Abwicklungsverträge
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Änderungskündigungen
  • Versetzungen /Abordnungen/Umgruppierungen
  • Altersteilzeit/Altersteilzeitmodelle
  • Betriebsvereinbarungen
  • Betriebsverfassungsrecht Mitbestimmung
  • Personalvertretungsrecht
  • Mitarbeitervertretungsrecht
  • Klageverfahren /Beschlussverfahren

 

Die häufigsten Fragen aus dem Bereich Arbeitsrecht:

  • Sie haben die Kündigung schon erhalten?
  • Die Kündigung droht?
  • Welche Kündigungsfristen müssen eingehalten werden?
  • Darf ich während einer Krankheit gekündigt werden
  • Ihr Arbeitsvertrag ist zum x-ten Mal befristet?
  • Auf welche Formulierungen im Arbeitszeugnis muss ich als Arbeitnehmer besonders achten?
  • Was kann man gegen eine Abmahnung tun?
  • Ist eine Kündigung in der Probezeit trotz Krankheit wirksam?
  • Darf ein Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verbieten bzw. muss er sie ausdrücklich genehmigen?
  • Wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
  • Wer haftet bei einem Arbeitsunfall?
  • Wann und wie muss man eine Kündigungsschutzklage einreichen?
  • Wie lang darf die Probezeit höchstens sein?
  • Wann kann eine Rückzahlung der Abfindung oder des Weihnachtsgeldes oder der Gratifikation verlangt werden?
  • Wann kann man versetzt oder abgeordnet werden?
  • Welche Auswirkungen hat ein Betriebsübergang?


Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Sie können aber auch per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen. Gern vereinbaren wir einen ersten Termin, in dem wir in aller Ruhe und ausführlich über Ihren Fall reden und Sie anschließend über die Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten beraten. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme klären.



 
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