Verkehrsrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei Haker sieht sich als strikt erfolgsorientierte Interessenvertretung ihrer Mandantschaft im Verkehrsrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Eine enge Zusammenarbeit mit den Mandanten ist hierfür Voraussetzung. Unser Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis für die Mandanten zu erreichen. Das heißt, dass unter den möglichen Ergebnissen nur das Beste für uns in Frage kommt.
Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, halten wir uns laufend auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtssprechung. Unsere Schriftsätze sind wissenschaftlich fundiert und geprägt von Sachlichkeit und Kenntnisreichtum.
Ihre Interessen stehen im Mittelpunkt.
Ihr Mandat wird mit äußerster Sorgfalt und unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte bearbeitet. Ein vertrauensvolles Verhältnis zu unserer Mandantschaft ist für uns selbstverständlich. Daraus folgt ebenfalls, dass wir unseren Mandanten vom Führen aussichtsloser Rechtsstreitigkeiten offen und ehrlich abraten.
Auch im Verkehrsrecht gilt: vorsorgende Beratung hilft Geld und Punkte in Flensburg zu (er)sparen
und in Verkehrsstrafsachen die Grundlage für eine möglichst erfolgreiche Verteidigung zu legen.
Schwerpunkte im Verkehrsrecht
Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Geschwindigkeitsverstöße
- Abstandsdelikte
- Rotlichtverstöße
- Fahrzeugmängel
- Alkoholfahrt
- Taten unter Einfluss von Rauschmitteln
Verkehrsstrafrecht
- Unfallflucht
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Nötigung
- Eingriff in den Straßenverkehr
- Körperverletzung
- Trunkenheit
- Verkehrsverwaltungsrecht
- Fahrerlaubnis (Entzug / Erteilung)
Die häufigsten Fragen aus dem Bereich Verkehrsrecht:
- Ich bin zu schnell gefahren und wurde geblitzt, war die Geschwindigkeitsmessung rechtmäßig und technisch korrekt?
- Ich habe einen Rotlichtverstoß begangen, kann ich ein Fahrverbot verhindern?
- Wann liegt eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat vor?
- Wann darf von der Polizei eine Blutprobe entnommen werden?
- Wann muss ich an einem MPU-Test teilnehmen. Gibt es eine andere Möglichkeit?
- Welche Aussagen kann ich bei einer Verkehrskontrolle verweigern?
- Muss ich die Frage "haben Sie etwas getrunken" mit JA beantworten, wenn ich nur alkoholfreie Getränke zu mir genommen habe?
- Wie lange bleiben Punkte in Flensburg eingetragen und kann man Punkte verhindern?
- Mein Führerschein wurde beschlagnahmt! Wie und wann bekomme ich ihn zurück?
- Es droht eine Anklage oder Verurteilung wegen z.B. Unfallflucht oder Alkohol im Straßenverkehr!
- Kann ich mich dagegen erfolgreich verteidigen?
- Der Unfallgegner oder seine Versicherung verweigern die Regulierung - was kann ich tun?
- Was kann ich tun, wenn mir trotz klarer Sachlage eine Teilschuld zugewiesen wird?
- Mein Auto wurde im Parkhaus beschädigt und der Verursacher beging Fahrerflucht, was nun?
- Sollte man bei jedem Autounfall die Polizei informieren?
Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Sie können aber auch per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen.
Gern vereinbaren wir einen ersten Termin, in dem wir in aller Ruhe und ausführlich über Ihren Fall reden und Sie anschließend über die Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten beraten. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme klären.